1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage vorliegender Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
2. Abweichende Regelungen und Absprachen bedürfen für Ihre Gültigkeit der Schriftform.
3. Im kaufmännischen Verkehr gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
1. Sämtliche produktbeschreibenden Angaben in Prospekten, Internetdarstellungen oder ähnlichen Unterlagen sind freibleibend und unverbindlich.
2. Geringe Abweichungen der Produktbeschreibungen berühren nicht die Erfüllung des Vertrages und gelten hiermit als genehmigt.
1. Die im Angebot enthaltenen Preise verstehen sich ohne Nebenleistungen wie Installation von Software oder Schulungen falls nicht ausdrücklich vereinbart. Die Abrechnung von sonstigen Leistungen erfolgt nach Aufwand und wird gesondert berechnet.
2. Als Zahlungsart ist a) eine Banküberweisung vorab vor Lieferung oder b) eine Banküberweisung nach Lieferung per Nachnahmeversand möglich. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber den Rechnungen des Verkäufers ist nur dann zulässig, wenn die geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Verkäufer ist im kaufmännischen Verkehr grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnet der Verkäufer vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
1. Im kaufmännischen Verkehr ist der Verkäufer zur Teillieferung berechtigt.
2. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
3. Liefertermine bzw. Lieferfristen gelten nur dann als vereinbart, wenn diese schriftlich vom Verkäufer auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
4. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5. Die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist wird auf 4 Wochen festgelegt. Die Frist beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer.
6. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und rechtmäßigen Arbeitskämpfen hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigt den Verkäufer, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
7. Bei vom Käufer gewünschten Auftragsänderungen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
8. Der Käufer kann nur Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
9. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt den ihm entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
10. Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr ab Verzug auf den Käufer über.
11. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Werk bzw. die Räumlichkeiten des Verkäufers verlässt.
12. Der Verkäufer ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und Verrechnung des Käufers zu versichern.
1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
2. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus diesem Vertrag gegen den Käufer, im kaufmännischen Verkehr aus jedem Rechtsgrund, jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware).
3. Der Käufer hat die Ware bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß und auf das pfleglichste zu behandeln.
4. Über die Vorbehaltsware darf der Käufer nicht ohne die Zustimmung des Verkäufers verfügen.
5. Vor dem Übergang des Eigentums ist dem Käufer die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt.
6. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlung ein, und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, so ist er nicht mehr berechtigt über die Ware zu verfügen.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit das Verbraucherkreditgesetz nicht anwendbar ist, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Im kaufmännischen Verkehr ist während der Dauer des Eigentumsvorbehalts im Eigentum des Verkäufers stehende Ware gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
8. Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.
1. Unvollständige Lieferungen und / oder offensichtliche Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung, versteckte Mängel nach deren Entdeckung innerhalb der Verjährungsfrist dem Verkäufer anzuzeigen.
2. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus. Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum der Lieferung.
3. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, hierzu gehört auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, ist der Verkäufer wahlweise berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlag von 3 Nachbesserungen oder nach Fehlschlagen der Ersatzlieferungen berechtigt, Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach der Wahl des Verkäufers beim Käufer oder bei sich zu gestatten. Verweigert der Käufer die Überprüfung so ist der Verkäufer von der Gewährleistung befreit.
4. Macht der Käufer nach dem Fehlschlagen von 3 Nachbesserungsversuchen von seinem Recht auf Wandlung oder Minderung in angemessener Frist keinen Gebrauch so kann der Verkäufer seinerseits vom Vertrag zurücktreten.
5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an dritte ist ausgeschlossen.
6. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung, dass die durch die verkaufte Software erstellten Dokumente den Ansprüchen der Finanzämter genügt oder eine Anerkennung der Dokumente durch ein Finanzamt gewährleistet ist. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die durch die Software erstellten Ausdrucke von einem Finanzamt aberkannt werden können und weiterhin damit, dass daraus resultierender Schaden nicht vom Verkäufer sondern ausschließlich vom Käufer zu tragen ist.
7. Sofern der Käufer Kaufmann ist, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch den Verkäufer schriftlich anerkannt oder festgestellt.
1. Sofern der Käufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht hat bzw. fehlt diesem für den Verkäufer nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit, ist der Verkäufer berechtigt ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
2. Treten solche Umstände nach Auftragsausführung ein, so ist der Verkäufer zur weiteren Leistung nur gegen angemessene Abschlagszahlung verpflichtet. In solchen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
1. Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie aller vom Verkäufer beauftragten Personen sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit basiert.
2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Verkäufer nicht, es sei denn, dass der Verkäufer deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden kann.
3. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Verkäufer nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.
4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstiger vom Verkäufer beauftragter Personen.
5. Die Haftung für Folgeschäden ist unabhängig von dem, dem Verkäufer nachgewiesenen Verschulden völlig ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch verweigerte Anerkennung durch Dritte wie Finanzamt oder andere Institutionen der durch die verkaufte Software erstellten Dokumente auftreten. Eine Gewährleistung für eine Anerkennung der erstellen Dokumente durch das Finanzamt von Seiten des Verkäufers besteht nicht. Mit dem Kauf erklärt der Käufer, daß er sich darüber bewußt ist, dass die Möglichkeit besteht, daß Ausdrucke des Fahrtenbuches von einem Finanzamt nicht anerkannt werden. Der Käufer erklärt sich weiterhin damit einverstanden, daß jegliche daraus resultierenden Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht gelten gemacht werden können. Eine Haftung des Verkäufers ist in diesem Fall ausgeschlossen.
1. Für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr für beide Parteien Erfüllungsort Eltville, Deutschland.
2. Sofern der Käufer keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand. Dies gilt ebenfalls wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer Eltville.
1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
1. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will hat den ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich dem Verkäufer zurückzugeben oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf Datenträgern des Computers geliefert wird. Für einen dadurch verursachten Datenverlust haftet der Verkäufer nicht.
2. Für die von uns hergestellte Software gilt der für diese abgeschlossene Lizenzvertrag.
1. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
2. Anstelle der unwirksamen Bedingungen ist der übereinstimmende Wille des Verkäufers und des Käufers zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen und dem Willen des Verkäufers und Käufers die gesetzliche Vorschrift.